Fahrschule Grünberg
 Ihr kompetenter Partner in Sachen Führerschein 

Aufbauseminar für Fahranfänger - Nachschulung in der Probezeit

Das ASF –Seminar, auch „Nachschulung“ genannt, betrifft Personen die in der Probezeit das erste Mal auffällig geworden sind.

Beim Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) wird dem Teilnehmer das korrekte Verhalten im Straßenverkehr noch einmal verdeutlicht. Dabei geht es u.a. um die Wahrnehmung, Einschätzung und Vermeidung von Gefahren, sowie ein rücksichtsvolles und partnerschaftliches Verhalten.

Das Seminar besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt. Die Sitzungen dauern jeweils 135 Minuten und werden in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen abgehalten. Die Beobachtungsfahrt findet zwischen der ersten und der zweiten Sitzung statt und dauert 30 Minuten.

Nach dem Seminar bekommt jeder Teilnehmer eine Bescheinigung, die zur Vorlage beim zuständigen Landkreis dient.

Da wir Mitglied in der sogenannten "Moderatorengemeinschaft" im Landkreis Hameln-Pyrmont sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit den Koordinatoren (Fahrschule Neumann in Bodenwerder, Tel. 05533-934040) auf. Dort erfahren Sie, welche Fahrschule als nächsten ein Aufbauseminar für Fahranfänger anbietet.


Fahreignungsseminar (FES) - Punkteabbau für auffällige Fahrer

Seit dem 01.05.2014 ist ein neues Fahreignungs-Bewertungssystem in Kraft getreten. Mit der Umstellung wurde auch das „Aufbauseminar für Punkteauffällige Fahrer“ (ASP) abgelöst vom Fahreignungsseminar (FES). Hiermit können Sie einmal innerhalb von 5 Jahren, bei einem Stand von 1 – 5 Punkten, 1 Punkt abbauen.

Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilmaßnahmen:

Die verkehrspädagogische Maßnahme:
Diese findet bei uns in der Fahrschule statt und besteht aus zwei Einzel – oder Gruppensitzungen von jeweils 90 Minuten im Abstand von einer Woche.

Die verkehrspsychologische Maßnahme
Diese absolvieren Sie bei einem Verkehrspsychologen (Nord - Kurs) und besteht aus zwei Einzelsitzungen von jeweils 75 Minuten im Abstand von drei Wochen. Bei der Vermittlung an einen Verkehrspsychologen sind wir gern behilflich.

Zur Vorlage bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt erhalten Sie eine Bescheinigung über die Teilnahme an beiden Maßnahmen.











 
 
 
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